Alle Kirchen im Dekanat Göttingen bleiben
Bistum Hildesheim nimmt die geplante Schließung von Hl. Kreuz in Rittmarshausen sowie St. Judas Thaddäus in Landwehrhagen zurück
Göttingen (kpg) – Erfreuliche Nachrichten für die Gotteshäuser im Dekanat Göttingen: Die Kirchen Hl. Kreuz in Rittmarshausen sowie St. Judas Thaddäus in Staufenberg-Landwehrhagen sind vorerst nicht mehr von der Schließung bedroht. Das gab die Bistumsleitung heute in Hildesheim bekannt. Damit ist der Prozess der Kategorisierung von Kirchen im Bistum Hildesheim abgeschlossen.
Im Januar 2008 hatte das Bistum Hildesheim seine „Vorläufige Verwaltungsvorlage“ vorgestellt, mit der alle Kirchen der Diözese in verschiedene Kategorien eingeordnet wurden. Dabei waren auch einige Kirchen – im Dekanat Göttingen eben Hl. Kreuz und St. Judas-Thaddäus – vorläufig zur Schließung vorgesehen. Weitere Kirchen – im Dekanat war St. Franziskus in Bovenden betroffen – sollten auf Dauer nicht mehr finanziert werden. Auch diese Einschätzung hat die Bistumsleitung in Bezug auf St. Franziskus nun zurückgenommen. St. Franziskus wurde von der Kategorie „C1“ in die Kategorie „B“ hochgestuft. Das bedeutet, dass die Notwendigkeit dieses Gotteshauses für die Seelsorge erst mittelfristig, nämlich bis 2018, noch einmal zu überprüfen sein wird. Die Kapellen in Rittmarshausen und Staufenberg-Landwehrhagen sind nun in die Kategorie „C1“ hochgestuft worden. „Die Kirchen scheinen für die pastorale Entwicklung der Gemeinde nicht unbedingt notwendig. Es besteht jedoch kein Anlass, ihre Profanierung vorzusehen“, heißt es in der offiziellen Begründung.
Die anderen Kirchen des Dekanates, namentlich St. Paulus, St. Vinzenz, St. Godehard, St.Michael und Maria Frieden in Göttingen sowie St. Hedwig in Adelebsen, St. Elisabeth in Hann.Münden und St. Norbert in Friedland haben wie schon bei der vorläufigen Verwaltungsvorlage ein glasklares „A“ von der Bistumsleitung erhalten. Ihr Status steht nicht zur Disposition, da sie „für die Seelsorge unentbehrlich“ seien. St. Heinrich und Kunigunde in Grone und St. Marien in Dransfeld waren und sind in die Kategorie „B“ eingestuft, werden also ebenfalls bis 2018 noch einmal auf den Prüfstand kommen.
Dass die Gotteshäuser im Dekanat Göttingen nun nicht geschlossen werden müssen, ist vor allem dem Einsatz der Katholiken vor Ort zu verdanken. 2008, nach Bekanntwerden der vorläufigen Verwaltungsvorlage, hatte das Bistum angekündigt, mit den Pastoralräten und Gemeinden vor Ort einen intensiven Dialog über die Vorlage führen zu wollen. Die Pfarrgemeinden wurden gebeten, schriftlich zu begründen, warum der Standort ihrer Kirche für die Pastoral wichtig sei. „Die Qualität der Begründungen hat schließlich zur Höherstufung geführt“, so Torsten Thiel, Pastoralreferent des Dekanates. So hat zum Beispiel die Pfarrgemeinde Maria Frieden in Geismar, zu der Hl. Kreuz gehört, einen Kirchbauverein gegründet, um ihre Kapelle aus diesen Mitteln mitzufinanzieren.
Die abschließenden Pläne des Bistums Hildesheim sehen vor, 167 Kirchen dauerhaft zu erhalten. 47 Gotteshäuser dagegen sollen aufgegeben werden, davon wurden im vergangenen und in diesem Jahr bereits 15 geschlossen. Die Pfarrer der betreffenden Pfarrgemeinden haben den Gläubigen die Entscheidung zur Kirchenschließung in den Gottesdiensten am 26. und 27. September verkündet. Im Januar 2008 stellte das Bistum Hildesheim eine „Vorläufige Verwaltungsvorlage“ zur Kategorisierung seiner Kirchen vor. Diese ordnete alle Kirchen des Bistums verschiedenen Kategorien zu. Dabei waren vor allem seelsorgliche Erwägungen leitend, aber auch die Bevölkerungsentwicklung und die Zahl der Katholiken. Berücksichtigt wurden zudem der bauliche Zustand des Gebäudes und die erwarteten Instandhaltungskosten sowie die Entfernung zu benachbarten Kirchen.
Hintergrund der Pläne zur Kategorisierung von Kirchen ist die kurz- und mittelfristige Strukturplanung „Eckpunkte 2020“, die am 15. Dezember 2003 vom damaligen Hildesheimer Bischof Dr. Josef Homeyer verabschiedet wurde. Damals hat das Bistum angekündigt, seinen Bestand an Immobilien zu reduzieren, weil die vorhandenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Substanz sämtlicher Gebäude zu erhalten.