Stichwort "Priesterweihe": Ablauf und Bedeutung
Die Priesterweihe oder Ordination (lat. ordo („geistlicher) Stand“) gehört zu den sieben Sakramenten in der katholischen Kirche. Mit der Weihe überträgt der Bischof dem Priesteramtskandidaten die priesterlichen Aufgaben und Vollmachten. Somit symbolisiert sie den Eintritt ins Priesteramt. Das Sakrament der Weihe unterteilt sich in drei Stufen: der Weihe zum Diakon – üblicherweise ca. ein Jahr vor der Priesterweihe – der Weihe zum Priester und der Weihe zum Bischof. Die Diakonenweihe ist Voraussetzung für den Empfang der Priesterweihe. Die Priesterweihe darf nur der empfangen, der nach dem Urteil des Bischofs für den kirchlichen Dienst geeignet ist. So kann ein Bewerber laut Kanonischem Kirchenrecht (CIC) auch abgelehnt werden, wenn er den Voraussetzungen nicht entspricht. In der römisch-katholischen Kirche kann die Priesterweihe als Sakrament nur Männern gespendet werden, die sich zum Zölibat, zur Ehelosigkeit, verpflichten.
Die Priesterweihe wird durch einen Bischof im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe vollzogen, bei der auch das gesamte Presbyterium, die Priesterversammlung des Bistums, anwesend ist. Zu Beginn der Liturgie wird der Priesteramtskandidat aufgerufen. Mit den Worten "hier bin ich", ursprünglich "ad sum", erklärt er seine Bereitschaft zur Weihe. Nach der Predigt gibt der Kandidat gegenüber dem Bischof das Gehorsamsversprechen sowie das Gelöbnis der Ehelosigkeit und singt gemeinsam die Herabrufung des Heiligen Geistes im "Heilig-Geist-Hymnus". Es folgt das Gebet der Heiligenlitanei, bei dem der Kandidat längs ausgestreckt mit dem Gesicht zum Boden liegt. Symbolisch versinnbildlicht diese Handlung, dass der Priester sich in Gottes Hände begibt.
Der Priester in der Nachfolge der Apostel
Die folgenden beiden Rituale machen den Kern der Priesterweihe aus: Zunächst spendet der Bischof mit der Handauflegung das Weihesakrament. Diese Handauflegung ist das zentrale Segenszeigen in allen Ordinationsliturgien. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt. Zugleich symbolisiert die Handauflegung die so genannte „Apostolische Sukzession“: Sie verweist – anders als etwa in der evangelischen Kirche – auf die ununterbrochene Kette und direkte Nachfolge des Priesters zu den Aposteln. Denn mit der Weihe ist der Priester den Gemeindemitgliedern gegenübergestellt, d.h., der Priester handelt wegen seiner besonderen Verbundenheit mit Christus an dessen Stelle ("in persona Christi").
Es folgt das Weihegebet. Daraufhin legt auch das versammelte Presbyterium dem Neugeweihten die Hände auf, um ihn in die Gemeinschaft der Priester aufzunehmen. Dann zieht der jeweilige Heimatpfarrer dem Neugeweihten Priestergewand und Stola an, der Bischof salbt ihm die Hände mit Chrisam und überreicht ihm Hostienschale und Kelch. Nach dem Weiheritus zelebriert der Neupriester gemeinsam mit dem Bischof die Messe.
Einige Tage nach der Priesterweihe feiert der Neugeweihte seine erste Eucharistiefeier, die so genannte Primiz. In der Regel erhält der Priester nun eine Anstellung als Kaplan in der Pfarrgemeinde. Erst danach wird ihm die Gemeindeleitung als Pfarrer übertragen. Laut Kanonischem Kirchenrecht wird die einmal gültig empfangene Weihe niemals ungültig, selbst nicht bei Verlust des klerikalen Standes.